Schema des Planfeststellungsverfahrens

Der anstehende Erörterungstermin läutet das Ende des Planfetsstellungsverfahrens ein.

In dem nachfolgenden Schema lässt sich erkennen, wo die Planungen stehen.

Da in Niedersachsen die Anhörungsbehörde gleich Entscheidungsbeörde ist, kann es nach dem Erörterungstermin am 27.06.18 ganz schnell gehen und es ist eine Entscheidung, in welcher Art und Weise die Talsperre gebaut wird entschieden. Wenn unsere Einwendungen unberückstichtigt bleiben, bleibt uns nur noch der sehr kostenintensive Klageweg.

 

Unserem Verein ist es wichtig, dass jeder Bewohner Bornhausen´s den größt möglichen Nutzen und den kleinst möglichen Schaden nach dem Bau der Talsperre erhält.

 

In den Auszügen der Satzung unseres Vereines, welche im Anschluss an das Schema nachzulesen sind, sind diese Ziele verankert.

Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen stellt diese Anträge zur Verabschiedung folgender Resolution durch den Rat der Stadt Seesen

 

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Homann,

für die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen stelle ich den Antrag zur Verabschiedung folgender Resolution durch den Rat der Stadt Seesen:

Herr Bürgermeister Homann wird als Vertreter der Stadt Seesen in den Nette-Verbänden und Vorsitzender des Nette-Unterhaltungsverbandes beauftragt, für einen hochwasser-gerechten Gewässerunterhalt in Rhüden und Bornhausen so-wie die Bereitstellung der dafür notwendigen Mittel einzutreten. Der schadlose Abfluss von Hochwasserspitzen in den Ortslagen ist Grundvoraussetzung für einen effizienten Hoch-wasserschutz und den Betrieb technischer Rückhalte-maßnahmen. Zudem ist die fachgerechte Unterhaltung der Flussbetten sehr viel kostengünstiger und damit effizienter als technische Maßnahmen gleicher Effektivität.

Begründung:

Die Notwendigkeit für einen verbesserten Gewässerunterhalt ergibt sich zwingend aus dem von der Stadt Seesen 2012 beauftragten Hochwasserschutzkonzept. Darin heißt es u.a.:

- auf S. 68: „Der Planfestgestellte Ausbau der Nette sah einen schadlosen Abfluss von rd. 23 m³/s vor. Anhand der Pegelauswertung des GLD ist festzustellen, dass es bei dem Ausbauwasserstand am Pegel (ca. 129,1 mNN) zu Überschwemmungen kommt. … Die Steuerung des HRB Nette und des evtl. zukünftigen Beckens in der Schildau hängt von der Leistungsfähigkeit der Nette in Rhüden ab. Es ist daher zu untersuchen, inwieweit ein höherer Ausbauabfluss als die rd. 23 m³/s zu realisieren ist.“

- auf S. 78: „Eine Verbesserung der Hochwassersituation auch bei seltenen Hochwässern besteht in der zusätzlichen Erhöhung der Leistungsfähigkeit der Nette.“
- auf S. 85: „Eine Gewässerbegehung mit der Hauptauf-gabe „Erfassung von Anlandungen“ könnte zu einer Priori-tätenliste der Bereiche mit erhöhter Anlandung führen, anhand dessen sich gezielte Eingriffe umsetzen lassen.“
- auf S. 85: „Für Bornhausen ist neben dem Gewässerbett der Schildau als einengendes Bauwerk insbesondere die Brücke Am Mühlengraben zu untersuchen. Augenschein-lich engt eine 25 cm hohe Geröllablagerung an der Sohle den Brückenquerschnitt ein (Vorschlag: FW Rhüden und BI Hochwasser). In Rhüden ist im speziellen die Fußgänger-brücke in Höhe des Sportplatzes (sog. Holzbrücke) zu untersuchen, da sich das Abflussprofil durch starke Kies-sedimentation augenscheinlich nicht mehr im plan-festgestellten Zustand befindet (Vorschlag: HW Initiative).“
- auf S. 107: „Leistungsfähigkeit/Ausbau Nette … Baukosten: 1.300.000 €“/„Erweiterung HRB Nette … Baukosten: 3.000.000 €“/„HRB Bornhausen … Baukosten: 8.000.000 €“
- auf S. 111: Einordnung von Einzelmaßnahmen auf die Hochwasserauswirkungen extremer Ereignisse

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Homann,
zur DS 2/2014 stelle ich für die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen folgenden Antrag:
Die Stellungnahme der Stadt Seesen wird mit folgendem Wortlaut ergänzt: „In den Antragsunterlagen zur Planfest-stellung der Talsperre Bornhausen sollte der vorgesehene Umfang der Beweissicherung für die Unterlieger sowohl in Art und Weise als auch parzellenscharf definiert werden.“
Begründung:
Im Erläuterungsbericht der Antragsunterlagen heißt es zum Thema Beweissicherung für die Immobilien der Anlieger unter Pkt. 7.8 auf Seite 34f. lediglich: „Vor Aufnahme der ersten Bautätigkeit für den Bau des Hochwasserrückhalte-beckens erfolgt eine Beweissicherung der am östlichen Orts-rand von Bornhausen gelegenen Bebauung einschließlich der Außenanlagen durch einen „Öffentlich bestellten Sach-verständigen“. Der Umfang der in die Beweissicherung einzubeziehenden Grundstücke wird im Planfeststellungsbe-schluss festgelegt." Damit wird den Anliegern die Möglichkeit genommen, zu diesem Punkt qualifiziert Stellung zu nehmen und ihre Anregungen oder auch Bedenken zu formulieren. Die für die Beweissicherung eingestellte Summe in Höhe von 28.000 € erscheint darüber hinaus zu gering, um die im Vorfeld immer zugesagte, umfangreiche Beweissicherung durchzuführen.
Die Stadt Seesen steht hier in der Verantwortung, ihre Bürger in Bornhausen genauso zu schützen, wie es mit den Hoch-wasserbetroffenen in Rhüden durch den Bau der Talsperre geschehen soll. Dieser Verantwortung wird sie nur gerecht, wenn sie mit einem deutlichen Votum die berechtigte Forderung der Anwohner nach einem qualifizierten und umfassenden Beweissicherungsverfahren unterstützt. Solidarität muss hier wechselseitig gelebt werden. Ich bitte daher um Zustimmung zu meinem Antrag.


Mit freundlichen Grüßen
Sven Ladwig

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